Gewässerdienstpflicht

wat mutt, dat mutt

Es werden vom Vorstand 10 – 12 Gewässerpflegetermine angesetzt. Jedes Mitglied kann frei bestimmen, wann es an einem der angebotenen Termine teilnehmen möchte. Ist der gewünschte Termin ausgelastet, werden Sie gebeten einen anderen Termin auszusuchen. Mitglieder sind verpflichtet, innerhalb eines Jahres 8 Stunden Umwelt- und Gewässerpflege zu leisten. Die 8 Stunden können an mehreren Terminen erbracht werden. Die Koordinatoren bestimmen die Dauer der einzelnen Termine je nach Arbeitsumfang.

Sollte Ihnen die Teilnahme an keinem der angesetzten Termine eines Jahres möglich sein, wird die Ersatzleistung nach dem letzten Gewässerpflegetermin des Jahres dem Mitgliedskonto belastet. Die Ersatzleistung beträgt pro nicht erbrachter Stunde 7,50 Eur und ist auf maximal 60,00 Eur festgesetzt.

Hat ein Mitglied sich zur Gewässerpflege an einem Termin angemeldet und erscheint unentschuldigt nicht zu diesem, wird die volle Ersatzleistung sofort fällig. Die Entschuldigung ist spätestens am Tage des gebuchten Termins schriftlich auf geeignetem Weg an die Gewässerpflege Koordinatoren zu senden. Die Koordinatoren bestätigen das Schreiben ebenfalls schriftlich.

Jugendliche, Damen, und Rentner sind vom Gewässerdienst befreit. Wir freuen uns aber über freiwillige Hilfe.