wat mutt, dat mutt
Es werden vom Vorstand jährlich ca. 10 – 12 Gewässerpflegetermine angesetzt. Jedes Mitglied kann frei bestimmen, wann es an einem der angebotenen Termine teilnehmen möchte. Ist der gewünschte Termin ausgelastet, werden Sie gebeten sich einen anderen Termin auszusuchen. Mitglieder sind verpflichtet mindestens einmal jährlich an einem offiziellen Gewässerdienst teilzunehmen. Die Koordinatoren bestimmen die Dauer der einzelnen Termine je nach Arbeitsumfang.
Sollte Ihnen die Teilnahme an keinem der angesetzten Termine eines Jahres möglich sein, wird die Ersatzleistung nach dem letzten Gewässerpflegetermin des Jahres dem Mitgliedskonto belastet. Die Ersatzleistung wurde von der Jahreshauptversammlung 2026 auf – ab sofort – € 75,00 festgelegt.
Hat ein Mitglied sich zur Gewässerpflege an einem Termin angemeldet und erscheint unentschuldigt nicht zu diesem, wird die volle Ersatzleistung sofort fällig. Eine Entschuldigung ist spätestens einen Tag vor des gebuchten Termins schriftlich auf geeignetem Weg an die Gewässerpflege Koordinatoren zu senden. Die Koordinatoren bestätigen das Schreiben ebenfalls schriftlich.
Jugendliche, Damen und Rentner sind vom Gewässerdienst befreit aber selbstverständlich immer bei allen Gewässerpflegeterminen herzlich willkommen.